Frisch Auf! Bielefeld

Einnahmen

Wie entwickeln sich die Einnahmen der Stadt Bielefeld aus Steuern und Zuweisungen? Die Haushaltspläne der letzten Jahre im Vergleich – mit der Inflation als Maßstab.

Hier sehen Sie fast alle laufenden Einnahmen der Stadt.

Die Diagramme decken rund 97 % der Erträge im städtischen Haushalt ab (Ergebnis 2023). Einige Posten fehlen noch – wir möchten sie nach und nach ergänzen.

Was noch fehlt
  • Auflösung von Sonderposten: Früher erhaltene Zuschüsse für Investitionen werden über die Nutzungsdauer verteilt als Ertrag gebucht (2023 rund 29 Mio. €). Das ist eine Buchung, kein neues Geld.
  • Weitere kleinere Zuwendungen, etwa allgemeine Zuweisungen des Landes (zusammen mit weiteren kleinen Posten rund 27 Mio. €).
  • Einnahmen städtischer Einrichtungen mit eigenem Wirtschaftsplan: zum Beispiel Mieten, die der Immobilienservicebetrieb (ISB) einnimmt. Sie stehen nicht im Haushalt der Stadt.
  • Fördergeld für Bauprojekte: Zuschüsse von Bund, Land und EU, zum Beispiel für Schulen, Straßen oder Radwege. Sie fließen in Investitionen und stehen im Finanzplan, nicht bei den laufenden Erträgen.
Ansatz 2026
1.717,9 Mio. €
laut HHP 25/26, für die 15 Einnahmen auf dieser Seite
IST 2023
1.644,3 Mio. €
zuletzt bekanntes Ergebnis
Entwicklung 2018–2023
+25,5 %
IST 1.309,8 Mio. € → 1.644,3 Mio. €; Inflation +19,0 %, real +5,5 %

Haushaltspläne im Vergleich

Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer zahlen Unternehmen auf ihren Gewinn aus dem Gewerbebetrieb. Aus dem Gewerbeertrag (nach Freibeträgen) ergibt sich mit 3,5 % der Steuermessbetrag; diesen multipliziert die Stadt mit ihrem Hebesatz (in Bielefeld 480 % laut Haushaltssatzung 2025/2026). Einen Teil führt die Stadt als Gewerbesteuerumlage an Bund und Land ab. Weil sie von den Gewinnen der Unternehmen abhängt, schwankt sie stark mit der Konjunktur.

  • IST – tatsächlich eingenommen
  • Ansatz – beschlossener Haushalt
  • Plan – mittelfristige Planung
  • Inflation*

Quellen: Vorberichte der Haushaltspläne (Band 1, PDF) – HHP 20/21 · HHP 22 · HHP 23 · HHP 24 · HHP 25/26

IST-Werte aus den Haushaltsplänen; Jahre ohne IST-Angabe werden überbrückt.

Warum das Ergebnis vom Ansatz abwich Erläuterungen aus den Jahresabschlüssen für 2020, 2022 und 2023.
2020
Rund 31 Mio. € weniger als angesetzt – eine Folge der Corona-Pandemie. Die Ausfälle lagen laut Jahresabschluss sogar bei rund 62 Mio. €; Branchen, die nicht von der Pandemie betroffen waren, glichen einen Teil aus. Das Land zahlte zum Ausgleich einmalig 59,9 Mio. € (Gewerbesteuerausgleich). Dieses Geld ist als allgemeine Zuweisung gebucht und hier nicht enthalten. Jahresabschluss 2020 (PDF)
2022
Rund 54 Mio. € mehr als angesetzt. Trotz Anträgen auf Herabsetzung wegen Corona über rund 43 Mio. € glichen nicht betroffene und wachsende Branchen sowie Inflationseffekte die Verluste laut Jahresabschluss mehr als aus. Jahresabschluss 2022 (PDF)
2023
Rund 27 Mio. € (9,5 %) mehr als angesetzt – obwohl wegen des Krieges gegen die Ukraine Anträge auf Herabsetzung über rund 84 Mio. € eingingen. Nicht betroffene Branchen und Inflationseffekte glichen das laut Jahresabschluss mindestens aus. Jahresabschluss 2023 (PDF)
Wie genau war die Planung? Im Schnitt lag der Ansatz 11,3 % neben dem Ergebnis – 2× kam mehr, 2× weniger herein als angesetzt.
Jahr Haushaltsplan Ansatz IST Abweichung
2020 HHP 20/21 241,6 Mio. € 210,3 Mio. € -31,3 Mio. € (-13,0 %) weniger eingenommen als angesetzt
2021 HHP 20/21 249,4 Mio. € 247,0 Mio. € -2,4 Mio. € (-1,0 %) weniger eingenommen als angesetzt
2022 HHP 22 248,4 Mio. € 302,3 Mio. € +53,9 Mio. € (+21,7 %) mehr eingenommen als angesetzt
2023 HHP 23 279,1 Mio. € 305,7 Mio. € +26,6 Mio. € (+9,5 %) mehr eingenommen als angesetzt

Verglichen wird der Ansatz eines Haushaltsplans für sein eigenes Haushaltsjahr (beim Doppelhaushalt für beide Jahre) mit dem tatsächlichen Ergebnis aus einem späteren Haushaltsplan. Jahre ohne IST-Wert fehlen noch.

Schlüsselzuweisungen des Landes

Keine Steuer, sondern Geld vom Land: Über das jährliche Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) verteilt Nordrhein-Westfalen einen Teil seiner Steuereinnahmen an die Städte und Gemeinden. Wie viel eine Stadt bekommt, hängt davon ab, wie hoch ihr Bedarf ist (etwa nach Einwohnerzahl, Soziallasten und Schülerzahlen) und wie viel sie selbst an Steuern einnehmen kann. Steigen die eigenen Steuereinnahmen, sinken die Schlüsselzuweisungen tendenziell – und umgekehrt. Nach der Gewerbesteuer ist das die größte Einnahme in dieser Übersicht.

  • IST – tatsächlich eingenommen
  • Ansatz – beschlossener Haushalt
  • Plan – mittelfristige Planung
  • Inflation*

Quellen: Vorberichte der Haushaltspläne (Band 1, PDF) – HHP 20/21 · HHP 22 · HHP 23 · HHP 24 · HHP 25/26

IST-Werte aus den Haushaltsplänen; Jahre ohne IST-Angabe werden überbrückt.

Wie genau war die Planung? Im Schnitt lag der Ansatz 0,3 % neben dem Ergebnis – die Ansätze lagen jeweils fast genau richtig.
Jahr Haushaltsplan Ansatz IST Abweichung
2020 HHP 20/21 226,7 Mio. € 228,4 Mio. € +1,7 Mio. € (+0,7 %) fast genau getroffen
2021 HHP 20/21 242,3 Mio. € 242,4 Mio. € +0,1 Mio. € (0,0 %) fast genau getroffen
2022 HHP 22 238,0 Mio. € 238,3 Mio. € +0,3 Mio. € (+0,1 %) fast genau getroffen
2023 HHP 23 290,4 Mio. € 289,8 Mio. € -0,6 Mio. € (-0,2 %) fast genau getroffen

Verglichen wird der Ansatz eines Haushaltsplans für sein eigenes Haushaltsjahr (beim Doppelhaushalt für beide Jahre) mit dem tatsächlichen Ergebnis aus einem späteren Haushaltsplan. Jahre ohne IST-Wert fehlen noch.

Gebühren und Beiträge

Gebühren und Beiträge, die Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen für Leistungen der Stadt zahlen (im Haushalt „öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte“). Der größte Teil sind Benutzungsgebühren, vor allem für Müllabfuhr und Abwasser (Ver- und Entsorgung, 2025 rund 108 Mio. €) und den Rettungsdienst (rund 37 Mio. €), außerdem für Straßenreinigung, Friedhöfe, Unterkünfte für Wohnungslose und Geflüchtete sowie Elternbeiträge für die Kinderbetreuung. Dazu kommen Verwaltungsgebühren, etwa bei der Kfz-Zulassung oder im Bauamt. Gebühren dürfen grundsätzlich nur die Kosten der jeweiligen Leistung decken – sie sind also kein freies Geld für andere Aufgaben.

  • IST – tatsächlich eingenommen
  • Ansatz – beschlossener Haushalt
  • Plan – mittelfristige Planung
  • Inflation*

Quellen: Vorberichte der Haushaltspläne (Band 1, PDF) – HHP 20/21 · HHP 22 · HHP 23 · HHP 24 · HHP 25/26

IST-Werte aus den Haushaltsplänen; Jahre ohne IST-Angabe werden überbrückt.

Wie genau war die Planung? Im Schnitt lag der Ansatz 1,9 % neben dem Ergebnis – 1× kam mehr, 1× weniger herein als angesetzt.
Jahr Haushaltsplan Ansatz IST Abweichung
2020 HHP 20/21 181,5 Mio. € 173,9 Mio. € -7,6 Mio. € (-4,2 %) weniger eingenommen als angesetzt
2021 HHP 20/21 183,7 Mio. € 182,2 Mio. € -1,5 Mio. € (-0,8 %) fast genau getroffen
2022 HHP 22 193,6 Mio. € 198,0 Mio. € +4,4 Mio. € (+2,3 %) mehr eingenommen als angesetzt
2023 HHP 23 194,9 Mio. € 194,6 Mio. € -0,3 Mio. € (-0,2 %) fast genau getroffen

Verglichen wird der Ansatz eines Haushaltsplans für sein eigenes Haushaltsjahr (beim Doppelhaushalt für beide Jahre) mit dem tatsächlichen Ergebnis aus einem späteren Haushaltsplan. Jahre ohne IST-Wert fehlen noch.

Zuweisungen vom Land (zweckgebunden, z. B. für Kitas)

Geld vom Land für bestimmte Aufgaben – zusätzlich zu den Schlüsselzuweisungen, über die die Stadt frei verfügen kann. Der größte Teil ist für Kitas (2025 rund 102 Mio. €). Dazu kommen Zuweisungen für Betreuungs- und Ganztagsangebote an Schulen (rund 17 Mio. €), die Bildungspauschale für Schulen (rund 16 Mio. €), Fördermittel für den Nahverkehr (rund 7 Mio. €) und die Städtebauförderung sowie Geld für schulische Inklusion und die Unterbringung Geflüchteter. Dieses Geld ist an seinen Zweck gebunden; vieles reicht die Stadt direkt weiter, etwa an Kita-Träger oder Verkehrsunternehmen. 2022 und 2023 kam mit rund 204 Mio. € deutlich mehr herein als angesetzt – die Gründe stehen unter dem Diagramm.

  • IST – tatsächlich eingenommen
  • Ansatz – beschlossener Haushalt
  • Plan – mittelfristige Planung
  • Inflation*

Quellen: Vorberichte der Haushaltspläne (Band 1, PDF) – HHP 20/21 · HHP 22 · HHP 23 · HHP 24 · HHP 25/26

IST-Werte aus den Haushaltsplänen; Jahre ohne IST-Angabe werden überbrückt.

Warum das Ergebnis vom Ansatz abwich Erläuterungen aus den Jahresabschlüssen für 2021, 2022 und 2023.
2021
Rund 20 Mio. € mehr als angesetzt. Laut Jahresabschluss vor allem mehr Landesgeld für die Förderung von Kindern (+11,0 Mio. €), den Gesundheits- und Infektionsschutz (+6,6 Mio. €), Erstattungen für Elternbeiträge, die in der Corona-Zeit ausfielen (+4,1 Mio. €), und den Nahverkehr (+2,7 Mio. €); weniger für Schulträgeraufgaben (−8,4 Mio. €). Jahresabschluss 2021 (PDF)
2022
Rund 56 Mio. € mehr als angesetzt. Laut Jahresabschluss vor allem Landesmittel im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und dem Krieg gegen die Ukraine: für Gesundheits- und Infektionsschutz (+10,8 Mio. €), den Nahverkehr (+18,7 Mio. €) und soziale Leistungen (+17,8 Mio. €), dazu für Schulen (+4,1 Mio. €) und die Förderung von Kindern (+2,6 Mio. €). Den Mehrerträgen stehen entsprechend höhere Ausgaben gegenüber. Jahresabschluss 2022 (PDF)
2023
Rund 67 Mio. € mehr als angesetzt. Laut Jahresabschluss vor allem zusätzliche Mittel für die Aufnahme, Unterbringung und Versorgung Geflüchteter sowie aus dem Stärkungspakt des Landes (soziale Leistungen +23,4 Mio. €), Zuweisungen für das 9-Euro- und das Deutschlandticket, die vollständig weitergeleitet wurden (Nahverkehr +11,7 Mio. €), sowie für Stadterneuerung (+9,1 Mio. €), Schulen (+9,8 Mio. €) und die Förderung von Kindern (+5,2 Mio. €). Ganz überwiegend stehen dem höhere Ausgaben oder Abgrenzungen gegenüber. Jahresabschluss 2023 (PDF)
Wie genau war die Planung? Im Schnitt lag der Ansatz 26,3 % neben dem Ergebnis – 3× kam mehr, 1× weniger herein als angesetzt.
Jahr Haushaltsplan Ansatz IST Abweichung
2020 HHP 20/21 140,8 Mio. € 134,7 Mio. € -6,1 Mio. € (-4,3 %) weniger eingenommen als angesetzt
2021 HHP 20/21 139,1 Mio. € 158,7 Mio. € +19,6 Mio. € (+14,1 %) mehr eingenommen als angesetzt
2022 HHP 22 148,3 Mio. € 204,6 Mio. € +56,3 Mio. € (+38,0 %) mehr eingenommen als angesetzt
2023 HHP 23 137,5 Mio. € 204,4 Mio. € +66,9 Mio. € (+48,7 %) mehr eingenommen als angesetzt

Verglichen wird der Ansatz eines Haushaltsplans für sein eigenes Haushaltsjahr (beim Doppelhaushalt für beide Jahre) mit dem tatsächlichen Ergebnis aus einem späteren Haushaltsplan. Jahre ohne IST-Wert fehlen noch.

Kostenerstattungen von Bund, Land und anderen

Geld, mit dem Bund, Land und andere Stellen der Stadt Kosten erstatten, die sie in deren Auftrag oder für sie trägt (im Haushalt „Kostenerstattungen und Kostenumlagen“). Die größten Posten 2024: der Anteil des Bundes an den Wohnkosten von Menschen mit Bürgergeld (rund 75 Mio. €), die Erstattung der Grundsicherung im Alter (rund 65 Mio. €), Personal- und Sachkosten, die das Jobcenter erstattet (rund 11 Mio. €), Unterhaltsvorschüsse (rund 11 Mio. €) und Erstattungen des Landes für die Zentrale Ausländerbehörde (rund 11 Mio. €). Diesen Einnahmen stehen in der Regel Ausgaben in gleicher Höhe gegenüber – sie sind also kein freies Geld.

  • IST – tatsächlich eingenommen
  • Ansatz – beschlossener Haushalt
  • Plan – mittelfristige Planung
  • Inflation*

Quellen: Vorberichte der Haushaltspläne (Band 1, PDF) – HHP 20/21 · HHP 22 · HHP 23 · HHP 24 · HHP 25/26

IST-Werte aus den Haushaltsplänen; Jahre ohne IST-Angabe werden überbrückt.

Warum das Ergebnis vom Ansatz abwich Erläuterungen aus den Jahresabschlüssen für 2020 und 2021.
2020
Rund 33 Mio. € mehr als angesetzt: Der Bund erhöhte seine Beteiligung an den Wohnkosten von Arbeitsuchenden (+25,1 Mio. €). Außerdem wurden Erstattungen für unbegleitete minderjährige Geflüchtete hier statt bei den sonstigen Transfererträgen gebucht (+4,6 Mio. €). Für Unterhaltsvorschuss (+1,6 Mio. €) und Grundsicherung im Alter (+1,2 Mio. €) wurde entsprechend höherer Ausgaben mehr erstattet. Jahresabschluss 2020 (PDF)
2021
Rund 34 Mio. € mehr als angesetzt: vor allem durch die höhere Bundesbeteiligung an den Wohnkosten (+24,4 Mio. €), die wegen des Doppelhaushalts 2020/2021 nicht eingeplant werden konnte. Dazu kamen höhere Erstattungen für Grundsicherung im Alter (+4,1 Mio. €), Unterhaltsvorschuss (+2,7 Mio. €) und unbegleitete minderjährige Geflüchtete (+1,9 Mio. €), denen höhere Ausgaben gegenüberstehen. Jahresabschluss 2021 (PDF)
Wie genau war die Planung? Im Schnitt lag der Ansatz 12,0 % neben dem Ergebnis – 3× kam mehr herein als angesetzt.
Jahr Haushaltsplan Ansatz IST Abweichung
2020 HHP 20/21 144,5 Mio. € 177,7 Mio. € +33,2 Mio. € (+23,0 %) mehr eingenommen als angesetzt
2021 HHP 20/21 146,0 Mio. € 180,2 Mio. € +34,2 Mio. € (+23,4 %) mehr eingenommen als angesetzt
2022 HHP 22 184,5 Mio. € 184,5 Mio. € 0,0 Mio. € (0,0 %) fast genau getroffen
2023 HHP 23 206,7 Mio. € 210,3 Mio. € +3,6 Mio. € (+1,7 %) mehr eingenommen als angesetzt

Verglichen wird der Ansatz eines Haushaltsplans für sein eigenes Haushaltsjahr (beim Doppelhaushalt für beide Jahre) mit dem tatsächlichen Ergebnis aus einem späteren Haushaltsplan. Jahre ohne IST-Wert fehlen noch.

Sonstige Erträge (Konzessionsabgaben, Bußgelder u. a.)

Verschiedene weitere Einnahmen (im Haushalt „sonstige ordentliche Erträge“): Konzessionsabgaben, vor allem von den Stadtwerken dafür, dass Strom-, Gas- und Wasserleitungen unter städtischen Straßen liegen, dazu für Werbeflächen (2025 rund 23 Mio. €); Verwarnungs- und Bußgelder, größtenteils für Falschparken und zu schnelles Fahren (rund 19 Mio. €); Säumniszuschläge (rund 2 Mio. €). Ein großer Teil ist allerdings kein Geld, das tatsächlich hereinkommt: Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen für Pensionen und Beihilfen (rund 18 Mio. €) sind eine Buchung im Haushalt. Solche Buchungen und Sondereffekte erklären auch, warum das IST meist über dem Ansatz liegt; 2018 war es durch eine einmalige Steuererstattung mit Zinsen besonders hoch.

  • IST – tatsächlich eingenommen
  • Ansatz – beschlossener Haushalt
  • Plan – mittelfristige Planung
  • Inflation*

Quellen: Vorberichte der Haushaltspläne (Band 1, PDF) – HHP 20/21 · HHP 22 · HHP 23 · HHP 24 · HHP 25/26

IST-Werte aus den Haushaltsplänen; Jahre ohne IST-Angabe werden überbrückt.

Warum das Ergebnis vom Ansatz abwich Erläuterungen aus den Jahresabschlüssen für 2020, 2021, 2022 und 2023.
2020
Rund 4,4 Mio. € mehr als angesetzt, vor allem durch Buchungen: aufgelöste Wertberichtigungen auf Forderungen (+4,7 Mio. €) und aufgelöste Rückstellungen (+2,5 Mio. €). Buß- und Verwarngelder brachten dagegen 1,9 Mio. € weniger. Jahresabschluss 2020 (PDF)
2021
Rund 7,3 Mio. € mehr als angesetzt, vor allem durch Buchungen: aufgelöste Wertberichtigungen auf Forderungen (+6,0 Mio. €) und aufgelöste Rückstellungen (+3,8 Mio. €). Buß- und Verwarngelder (−2,8 Mio. €) und die Auflösung von Pensionsrückstellungen (−1,9 Mio. €) blieben dagegen unter dem Ansatz. Jahresabschluss 2021 (PDF)
2022
Rund 7,5 Mio. € mehr als angesetzt, vor allem durch Buchungen: aufgelöste sonstige Rückstellungen (+5,3 Mio. €) und Wertberichtigungen auf Forderungen (+4,7 Mio. €). Aus Pensions- und Beihilferückstellungen kamen 4,4 Mio. € weniger, aus Steuerzinsen 1,0 Mio. € weniger. Jahresabschluss 2022 (PDF)
2023
Rund 6,3 Mio. € mehr als angesetzt: aufgelöste sonstige Rückstellungen (+4,0 Mio. €), eine Anpassung bei der Inventur (+1,3 Mio. €), aufgelöste Wertberichtigungen (+0,9 Mio. €) und mehr Bußgelder (+0,7 Mio. €). Die Konzessionsabgaben lagen 2,4 Mio. € unter dem Ansatz. Jahresabschluss 2023 (PDF)
Wie genau war die Planung? Im Schnitt lag der Ansatz 10,4 % neben dem Ergebnis – jedes Mal kam mehr herein als angesetzt.
Jahr Haushaltsplan Ansatz IST Abweichung
2020 HHP 20/21 59,3 Mio. € 63,7 Mio. € +4,4 Mio. € (+7,4 %) mehr eingenommen als angesetzt
2021 HHP 20/21 58,7 Mio. € 66,0 Mio. € +7,3 Mio. € (+12,4 %) mehr eingenommen als angesetzt
2022 HHP 22 62,4 Mio. € 69,9 Mio. € +7,5 Mio. € (+12,0 %) mehr eingenommen als angesetzt
2023 HHP 23 63,5 Mio. € 69,8 Mio. € +6,3 Mio. € (+9,9 %) mehr eingenommen als angesetzt

Verglichen wird der Ansatz eines Haushaltsplans für sein eigenes Haushaltsjahr (beim Doppelhaushalt für beide Jahre) mit dem tatsächlichen Ergebnis aus einem späteren Haushaltsplan. Jahre ohne IST-Wert fehlen noch.

Finanzerträge (Gewinnanteile und Zinsen)

Gewinne, die städtische Unternehmen und Einrichtungen an die Stadt abführen, und Zinsen (im Haushalt „Finanzerträge“). Dazu gehören die Gewinnabführung der Sparkasse Bielefeld (ab 2024 rund 4,8 Mio. € im Jahr), Gewinnanteile der städtischen Betriebe wie Umweltbetrieb und Immobilienservicebetrieb sowie Zinserstattungen, wenn die Stadt ihren Gesellschaften Geld leiht. Die Wohnungsgesellschaft BGW behält ihre Gewinne nach einem Ratsbeschluss bis einschließlich 2026, um ihr Eigenkapital zu stärken. Die Gewinne werden vor Steuern geplant. Die tatsächlichen Erträge lagen meist über den Ansätzen, 2023 sogar um fast 70 %.

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Quellen: Vorberichte der Haushaltspläne (Band 1, PDF) – HHP 20/21 · HHP 22 · HHP 23 · HHP 24 · HHP 25/26

IST-Werte aus den Haushaltsplänen; Jahre ohne IST-Angabe werden überbrückt.

Warum das Ergebnis vom Ansatz abwich Erläuterungen aus den Jahresabschlüssen für 2021, 2022 und 2023.
2021
Rund 1,5 Mio. € mehr als angesetzt: höhere Gewinnabführungen der städtischen Betriebe (+1,9 Mio. €) bei etwas weniger Zinserträgen (−0,4 Mio. €). Jahresabschluss 2021 (PDF)
2022
Rund 2,1 Mio. € mehr als angesetzt: höhere Gewinnabführungen städtischer Unternehmen (+0,3 Mio. €) und Betriebe (+1,0 Mio. €) sowie mehr Zinserträge (+0,8 Mio. €). Jahresabschluss 2022 (PDF)
2023
Rund 10,6 Mio. € mehr als angesetzt: höhere Gewinnanteile der städtischen Betriebe (+7,1 Mio. €) und mehr Zinserträge (+3,4 Mio. €). Jahresabschluss 2023 (PDF)
Wie genau war die Planung? Im Schnitt lag der Ansatz 22,0 % neben dem Ergebnis – 3× kam mehr, 1× weniger herein als angesetzt.
Jahr Haushaltsplan Ansatz IST Abweichung
2020 HHP 20/21 31,7 Mio. € 30,2 Mio. € -1,5 Mio. € (-4,7 %) weniger eingenommen als angesetzt
2021 HHP 20/21 26,1 Mio. € 27,6 Mio. € +1,5 Mio. € (+5,7 %) mehr eingenommen als angesetzt
2022 HHP 22 25,1 Mio. € 27,2 Mio. € +2,1 Mio. € (+8,4 %) mehr eingenommen als angesetzt
2023 HHP 23 15,3 Mio. € 25,9 Mio. € +10,6 Mio. € (+69,3 %) mehr eingenommen als angesetzt

Verglichen wird der Ansatz eines Haushaltsplans für sein eigenes Haushaltsjahr (beim Doppelhaushalt für beide Jahre) mit dem tatsächlichen Ergebnis aus einem späteren Haushaltsplan. Jahre ohne IST-Wert fehlen noch.

Rückflüsse aus Sozial- und Jugendhilfe (sonstige Transfererträge)

Geld, das bei der Sozial- und Jugendhilfe an die Stadt zurückfließt (im Haushalt „sonstige Transfererträge“): Unterhalt, den Angehörige zahlen müssen, wenn die Stadt zunächst eingesprungen ist, Kostenbeiträge und Rückzahlungen, Leistungen der Pflegeversicherung und anderer Sozialleistungsträger sowie Erstattungen anderer Gemeinden für unbegleitete minderjährige Geflüchtete, die Bielefeld in seiner Erstaufnahmestelle betreut. Diesen Einnahmen stehen entsprechende Ausgaben gegenüber. In den Jahren 2018, 2020 und 2021 hat die Stadt die Erstattungen für unbegleitete Minderjährige unter „Kostenerstattungen“ gebucht, obwohl sie hier geplant waren – deshalb liegt das IST dort so niedrig.

  • IST – tatsächlich eingenommen
  • Ansatz – beschlossener Haushalt
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  • Inflation*

Quellen: Vorberichte der Haushaltspläne (Band 1, PDF) – HHP 20/21 · HHP 22 · HHP 23 · HHP 24 · HHP 25/26

IST-Werte aus den Haushaltsplänen; Jahre ohne IST-Angabe werden überbrückt.

Warum das Ergebnis vom Ansatz abwich Erläuterungen aus den Jahresabschlüssen für 2020, 2021, 2022 und 2023.
2020
Rund 9,6 Mio. € weniger als angesetzt: Die Erstattungen für unbegleitete minderjährige Geflüchtete waren hier geplant, wurden aber als Kostenerstattung gebucht (−9,2 Mio. €). Jahresabschluss 2020 (PDF)
2021
Rund 9,4 Mio. € weniger als angesetzt: Die Erstattungen für unbegleitete minderjährige Geflüchtete waren hier geplant, wurden aber als Kostenerstattung gebucht (−8,6 Mio. €). Jahresabschluss 2021 (PDF)
2022
Rund 3,1 Mio. € mehr als angesetzt: mehr Leistungen anderer Sozialleistungsträger bei der Grundsicherung (+0,7 Mio. €), der Hilfe für Asylbewerber (+0,8 Mio. €) und der stationären Jugendhilfe (+1,2 Mio. €). Jahresabschluss 2022 (PDF)
2023
Rund 4,1 Mio. € mehr als angesetzt: mehr Rückflüsse beim Bürgergeld (+1,8 Mio. €), bei der Jugendhilfe (+2,6 Mio. €), der Hilfe für Asylbewerber (+0,9 Mio. €) und der Grundsicherung (+0,4 Mio. €); weniger beim Unterhaltsvorschuss (−1,9 Mio. €) und der Hilfe zur Pflege (−0,5 Mio. €). Jahresabschluss 2023 (PDF)
Wie genau war die Planung? Im Schnitt lag der Ansatz 35,1 % neben dem Ergebnis – 2× kam mehr, 2× weniger herein als angesetzt.
Jahr Haushaltsplan Ansatz IST Abweichung
2020 HHP 20/21 22,1 Mio. € 12,5 Mio. € -9,6 Mio. € (-43,4 %) weniger eingenommen als angesetzt
2021 HHP 20/21 21,7 Mio. € 12,3 Mio. € -9,4 Mio. € (-43,3 %) weniger eingenommen als angesetzt
2022 HHP 22 13,2 Mio. € 16,3 Mio. € +3,1 Mio. € (+23,5 %) mehr eingenommen als angesetzt
2023 HHP 23 13,6 Mio. € 17,7 Mio. € +4,1 Mio. € (+30,1 %) mehr eingenommen als angesetzt

Verglichen wird der Ansatz eines Haushaltsplans für sein eigenes Haushaltsjahr (beim Doppelhaushalt für beide Jahre) mit dem tatsächlichen Ergebnis aus einem späteren Haushaltsplan. Jahre ohne IST-Wert fehlen noch.

Grundsteuer B

Die Grundsteuer B wird auf bebaute und bebaubare Grundstücke erhoben und von Eigentümerinnen und Eigentümern gezahlt – bei Mietwohnungen meist über die Nebenkosten. Das Finanzamt setzt einen Grundsteuermessbetrag fest, den die Stadt mit ihrem Hebesatz multipliziert (in Bielefeld 765 % laut Haushaltssatzung 2025/2026). Seit 2025 gilt die reformierte Grundsteuer mit neuen Grundstückswerten. Die Einnahmen sind sehr stabil.

  • IST – tatsächlich eingenommen
  • Ansatz – beschlossener Haushalt
  • Plan – mittelfristige Planung
  • Inflation*

Quellen: Vorberichte der Haushaltspläne (Band 1, PDF) – HHP 20/21 · HHP 22 · HHP 23 · HHP 24 · HHP 25/26

IST-Werte aus den Haushaltsplänen; Jahre ohne IST-Angabe werden überbrückt.

Wie genau war die Planung? Im Schnitt lag der Ansatz 0,5 % neben dem Ergebnis – 1× kam weniger herein als angesetzt.
Jahr Haushaltsplan Ansatz IST Abweichung
2020 HHP 20/21 79,9 Mio. € 79,7 Mio. € -0,2 Mio. € (-0,3 %) fast genau getroffen
2021 HHP 20/21 81,1 Mio. € 80,3 Mio. € -0,8 Mio. € (-1,0 %) weniger eingenommen als angesetzt
2022 HHP 22 80,8 Mio. € 80,3 Mio. € -0,5 Mio. € (-0,6 %) fast genau getroffen
2023 HHP 23 81,2 Mio. € 81,0 Mio. € -0,2 Mio. € (-0,2 %) fast genau getroffen

Verglichen wird der Ansatz eines Haushaltsplans für sein eigenes Haushaltsjahr (beim Doppelhaushalt für beide Jahre) mit dem tatsächlichen Ergebnis aus einem späteren Haushaltsplan. Jahre ohne IST-Wert fehlen noch.

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

Die Stadt erhält einen Anteil an der Lohn- und Einkommensteuer, die ihre Einwohnerinnen und Einwohner zahlen: 15 % des Aufkommens gehen an die Gemeinden, außerdem 12 % der Abgeltungsteuer auf Zinsen und Veräußerungsgewinne. Verteilt wird nach einer Schlüsselzahl, die sich am Steueraufkommen der Bürgerinnen und Bürger orientiert. Die Stadt kann diese Einnahme nicht selbst beeinflussen; sie folgt der Entwicklung von Löhnen und Beschäftigung.

  • IST – tatsächlich eingenommen
  • Ansatz – beschlossener Haushalt
  • Plan – mittelfristige Planung
  • Inflation*

Quellen: Vorberichte der Haushaltspläne (Band 1, PDF) – HHP 20/21 · HHP 22 · HHP 23 · HHP 24 · HHP 25/26

IST-Werte aus den Haushaltsplänen; Jahre ohne IST-Angabe werden überbrückt.

Warum das Ergebnis vom Ansatz abwich Erläuterungen aus den Jahresabschlüssen für 2020.
2020
Rund 12,7 Mio. € weniger als angesetzt. Der Jahresabschluss rechnet den Ausfall zu den Belastungen durch die Corona-Pandemie. Jahresabschluss 2020 (PDF)
Wie genau war die Planung? Im Schnitt lag der Ansatz 4,7 % neben dem Ergebnis – 1× kam mehr, 3× weniger herein als angesetzt.
Jahr Haushaltsplan Ansatz IST Abweichung
2020 HHP 20/21 158,1 Mio. € 145,4 Mio. € -12,7 Mio. € (-8,0 %) weniger eingenommen als angesetzt
2021 HHP 20/21 166,1 Mio. € 159,5 Mio. € -6,6 Mio. € (-4,0 %) weniger eingenommen als angesetzt
2022 HHP 22 160,6 Mio. € 163,7 Mio. € +3,1 Mio. € (+1,9 %) mehr eingenommen als angesetzt
2023 HHP 23 173,3 Mio. € 165,2 Mio. € -8,1 Mio. € (-4,7 %) weniger eingenommen als angesetzt

Verglichen wird der Ansatz eines Haushaltsplans für sein eigenes Haushaltsjahr (beim Doppelhaushalt für beide Jahre) mit dem tatsächlichen Ergebnis aus einem späteren Haushaltsplan. Jahre ohne IST-Wert fehlen noch.

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

Seit 1998 erhalten die Gemeinden einen festen Anteil von rund 2 % am Umsatzsteueraufkommen – als Ausgleich für die damals abgeschaffte Gewerbekapitalsteuer. Verteilt wird nach einem Schlüssel, der unter anderem die Wirtschaftskraft vor Ort (Gewerbesteuer, Beschäftigte, Löhne) berücksichtigt. Die Höhe hängt vor allem vom bundesweiten Konsum ab.

  • IST – tatsächlich eingenommen
  • Ansatz – beschlossener Haushalt
  • Plan – mittelfristige Planung
  • Inflation*

Quellen: Vorberichte der Haushaltspläne (Band 1, PDF) – HHP 20/21 · HHP 22 · HHP 23 · HHP 24 · HHP 25/26

IST-Werte aus den Haushaltsplänen; Jahre ohne IST-Angabe werden überbrückt.

Wie genau war die Planung? Im Schnitt lag der Ansatz 2,1 % neben dem Ergebnis – 2× kam mehr, 1× weniger herein als angesetzt.
Jahr Haushaltsplan Ansatz IST Abweichung
2020 HHP 20/21 45,9 Mio. € 47,3 Mio. € +1,4 Mio. € (+3,1 %) mehr eingenommen als angesetzt
2021 HHP 20/21 48,4 Mio. € 47,3 Mio. € -1,1 Mio. € (-2,3 %) weniger eingenommen als angesetzt
2022 HHP 22 40,7 Mio. € 41,8 Mio. € +1,1 Mio. € (+2,7 %) mehr eingenommen als angesetzt
2023 HHP 23 42,3 Mio. € 42,4 Mio. € +0,1 Mio. € (+0,2 %) fast genau getroffen

Verglichen wird der Ansatz eines Haushaltsplans für sein eigenes Haushaltsjahr (beim Doppelhaushalt für beide Jahre) mit dem tatsächlichen Ergebnis aus einem späteren Haushaltsplan. Jahre ohne IST-Wert fehlen noch.

Kompensation Familienleistungsausgleich

Keine Steuer, sondern eine Zuweisung des Landes: Seit 1996 wird das Kindergeld mit der Einkommensteuer verrechnet. Das senkt das Einkommensteueraufkommen – und damit auch den Gemeindeanteil. Zum Ausgleich geben Bund und Land einen Teil ihrer Umsatzsteuer-Mehreinnahmen an die Länder weiter; Nordrhein-Westfalen reicht diesen Ausgleich an die Städte und Gemeinden weiter.

  • IST – tatsächlich eingenommen
  • Ansatz – beschlossener Haushalt
  • Plan – mittelfristige Planung
  • Inflation*

Quellen: Vorberichte der Haushaltspläne (Band 1, PDF) – HHP 20/21 · HHP 22 · HHP 23 · HHP 24 · HHP 25/26

IST-Werte aus den Haushaltsplänen; Jahre ohne IST-Angabe werden überbrückt.

Warum das Ergebnis vom Ansatz abwich Erläuterungen aus den Jahresabschlüssen für 2021 und 2023.
2021
Rund 2,8 Mio. € weniger als angesetzt. Der Jahresabschluss weist die Abweichung aus, nennt aber keinen Grund. Jahresabschluss 2021 (PDF)
2023
Rund 1,7 Mio. € mehr als angesetzt. Der Jahresabschluss weist die Abweichung aus, nennt aber keinen Grund. Jahresabschluss 2023 (PDF)
Wie genau war die Planung? Im Schnitt lag der Ansatz 7,2 % neben dem Ergebnis – 1× kam mehr, 1× weniger herein als angesetzt.
Jahr Haushaltsplan Ansatz IST Abweichung
2020 HHP 20/21 14,8 Mio. € 14,8 Mio. € 0,0 Mio. € (0,0 %) fast genau getroffen
2021 HHP 20/21 15,4 Mio. € 12,6 Mio. € -2,8 Mio. € (-18,2 %) weniger eingenommen als angesetzt
2022 HHP 22 15,8 Mio. € 15,9 Mio. € +0,1 Mio. € (+0,6 %) fast genau getroffen
2023 HHP 23 17,4 Mio. € 19,1 Mio. € +1,7 Mio. € (+9,8 %) mehr eingenommen als angesetzt

Verglichen wird der Ansatz eines Haushaltsplans für sein eigenes Haushaltsjahr (beim Doppelhaushalt für beide Jahre) mit dem tatsächlichen Ergebnis aus einem späteren Haushaltsplan. Jahre ohne IST-Wert fehlen noch.

Leistungen für die Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitssuchende und Einheitslastenabrechnung

Keine Steuer, sondern eine Zuweisung des Landes: Seit der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe (2005) tragen die Kommunen die Kosten der Unterkunft für Bürgergeld-Beziehende. Das Land Nordrhein-Westfalen gibt eine eigene Entlastung, die es dadurch beim Wohngeld hat, an die Kommunen weiter. Hinzu kommen Abrechnungen aus der Einheitslastenabrechnung zwischen Land und Kommunen.

  • IST – tatsächlich eingenommen
  • Ansatz – beschlossener Haushalt
  • Plan – mittelfristige Planung
  • Inflation*

Quellen: Vorberichte der Haushaltspläne (Band 1, PDF) – HHP 20/21 · HHP 22 · HHP 23 · HHP 24 · HHP 25/26

IST-Werte aus den Haushaltsplänen; Jahre ohne IST-Angabe werden überbrückt.

Warum das Ergebnis vom Ansatz abwich Erläuterungen aus den Jahresabschlüssen für 2020, 2021 und 2023.
2020
Rund 1,4 Mio. € mehr als angesetzt. Der Jahresabschluss weist die Abweichung aus, nennt aber keinen Grund. Jahresabschluss 2020 (PDF)
2021
Rund 5,5 Mio. € mehr als angesetzt. Der Jahresabschluss weist die Abweichung aus, nennt aber keinen Grund. Jahresabschluss 2021 (PDF)
2023
Rund 1,9 Mio. € mehr als angesetzt. Der Jahresabschluss weist die Abweichung aus, nennt aber keinen Grund. Jahresabschluss 2023 (PDF)
Wie genau war die Planung? Im Schnitt lag der Ansatz 42,8 % neben dem Ergebnis – jedes Mal kam mehr herein als angesetzt.
Jahr Haushaltsplan Ansatz IST Abweichung
2020 HHP 20/21 8,5 Mio. € 9,9 Mio. € +1,4 Mio. € (+16,5 %) mehr eingenommen als angesetzt
2021 HHP 20/21 6,5 Mio. € 12,0 Mio. € +5,5 Mio. € (+84,6 %) mehr eingenommen als angesetzt
2022 HHP 22 4,0 Mio. € 4,9 Mio. € +0,9 Mio. € (+22,5 %) mehr eingenommen als angesetzt
2023 HHP 23 4,0 Mio. € 5,9 Mio. € +1,9 Mio. € (+47,5 %) mehr eingenommen als angesetzt

Verglichen wird der Ansatz eines Haushaltsplans für sein eigenes Haushaltsjahr (beim Doppelhaushalt für beide Jahre) mit dem tatsächlichen Ergebnis aus einem späteren Haushaltsplan. Jahre ohne IST-Wert fehlen noch.

Privatrechtliche Entgelte (VHS, Musikschule, Verpflegung)

Entgelte für Leistungen, die die Stadt wie ein privater Anbieter verkauft (im Haushalt „privatrechtliche Leistungsentgelte“): vor allem Kursgebühren der Volkshochschule, Schulgeld der Musik- und Kunstschule und Entgelte für Verpflegung. Mieten und Pachten machen hier nur rund 0,2 Mio. € aus, weil die meisten städtischen Gebäude der Immobilienservicebetrieb (ISB) als eigene Einrichtung mit eigenem Wirtschaftsplan verwaltet. Im Vergleich zu den anderen Einnahmen ist dieser Posten klein.

  • IST – tatsächlich eingenommen
  • Ansatz – beschlossener Haushalt
  • Plan – mittelfristige Planung
  • Inflation*

Quellen: Vorberichte der Haushaltspläne (Band 1, PDF) – HHP 20/21 · HHP 22 · HHP 23 · HHP 24 · HHP 25/26

IST-Werte aus den Haushaltsplänen; Jahre ohne IST-Angabe werden überbrückt.

Warum das Ergebnis vom Ansatz abwich Erläuterungen aus den Jahresabschlüssen für 2020 und 2021.
2020
Rund 1,8 Mio. € weniger als angesetzt: Wegen der Corona-Pandemie fielen Veranstaltungen und Kurse aus, und die Entgelte für das Mittagessen in städtischen Kitas wurden von April bis Juni ausgesetzt. Jahresabschluss 2020 (PDF)
2021
Rund 1,9 Mio. € weniger als angesetzt: Wegen der Corona-Pandemie fielen weiterhin Veranstaltungen und Kurse aus. Jahresabschluss 2021 (PDF)
Wie genau war die Planung? Im Schnitt lag der Ansatz 19,7 % neben dem Ergebnis – 2× kam mehr, 2× weniger herein als angesetzt.
Jahr Haushaltsplan Ansatz IST Abweichung
2020 HHP 20/21 5,8 Mio. € 4,0 Mio. € -1,8 Mio. € (-31,0 %) weniger eingenommen als angesetzt
2021 HHP 20/21 5,8 Mio. € 4,0 Mio. € -1,8 Mio. € (-31,0 %) weniger eingenommen als angesetzt
2022 HHP 22 5,3 Mio. € 5,6 Mio. € +0,3 Mio. € (+5,7 %) mehr eingenommen als angesetzt
2023 HHP 23 5,5 Mio. € 6,1 Mio. € +0,6 Mio. € (+10,9 %) mehr eingenommen als angesetzt

Verglichen wird der Ansatz eines Haushaltsplans für sein eigenes Haushaltsjahr (beim Doppelhaushalt für beide Jahre) mit dem tatsächlichen Ergebnis aus einem späteren Haushaltsplan. Jahre ohne IST-Wert fehlen noch.

Weitere Steuern (Hunde-, Vergnügungs-, Zweitwohnungssteuer, Grundsteuer A)

Kleinere Steuern, die die Stadt selbst erhebt: die Hundesteuer (rund 2 Mio. €), die Vergnügungssteuer auf Spielautomaten (rund 3,5 Mio. €), die Zweitwohnungssteuer, die Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Flächen und bis 2022 die Wettbürosteuer. Die Haushaltspläne nennen diese Steuern nicht einzeln. Wir berechnen sie deshalb als Rest: alle Steuern und ähnlichen Abgaben abzüglich der einzeln genannten großen Posten. Durch Rundung können die Werte um bis zu rund 0,3 Mio. € abweichen; die Jahresabschlüsse 2020 bis 2023, die die Steuern einzeln ausweisen, bestätigen die IST-Werte bis auf 0,1 Mio. €.

  • IST – tatsächlich eingenommen
  • Ansatz – beschlossener Haushalt
  • Plan – mittelfristige Planung
  • Inflation*

Quellen: Vorberichte der Haushaltspläne (Band 1, PDF) – HHP 20/21 · HHP 22 · HHP 23 · HHP 24 · HHP 25/26

IST-Werte aus den Haushaltsplänen; Jahre ohne IST-Angabe werden überbrückt.

Warum das Ergebnis vom Ansatz abwich Erläuterungen aus den Jahresabschlüssen für 2020, 2021 und 2022.
2020
Rund 2,2 Mio. € weniger als angesetzt, vor allem bei der Vergnügungssteuer (−2,0 Mio. €). Der Jahresabschluss rechnet das zu den Belastungen durch die Corona-Pandemie. Jahresabschluss 2020 (PDF)
2021
Rund 4,7 Mio. € weniger als angesetzt: Die Vergnügungssteuer brachte wegen der Corona-Pandemie nur 1,5 statt 6,0 Mio. €, die Wettbürosteuer 0,5 Mio. € weniger. Jahresabschluss 2021 (PDF)
2022
Rund 2,5 Mio. € weniger als angesetzt: Am 20.09.2022 entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass Städte keine Wettbürosteuer erheben dürfen. Bielefeld setzte sie aus und erstattete bereits gezahlte Steuer – die Wettbürosteuer brachte deshalb unterm Strich −1,5 statt +0,5 Mio. €. Dazu kam etwas weniger Vergnügungssteuer (−0,5 Mio. €). Jahresabschluss 2022 (PDF)
Wie genau war die Planung? Im Schnitt lag der Ansatz 28,1 % neben dem Ergebnis – jedes Mal kam weniger herein als angesetzt.
Jahr Haushaltsplan Ansatz IST Abweichung
2020 HHP 20/21 9,3 Mio. € 7,1 Mio. € -2,2 Mio. € (-23,7 %) weniger eingenommen als angesetzt
2021 HHP 20/21 9,2 Mio. € 4,5 Mio. € -4,7 Mio. € (-51,1 %) weniger eingenommen als angesetzt
2022 HHP 22 7,2 Mio. € 4,7 Mio. € -2,5 Mio. € (-34,7 %) weniger eingenommen als angesetzt
2023 HHP 23 6,6 Mio. € 6,4 Mio. € -0,2 Mio. € (-3,0 %) weniger eingenommen als angesetzt

Verglichen wird der Ansatz eines Haushaltsplans für sein eigenes Haushaltsjahr (beim Doppelhaushalt für beide Jahre) mit dem tatsächlichen Ergebnis aus einem späteren Haushaltsplan. Jahre ohne IST-Wert fehlen noch.

* Die grau gepunktete Inflationslinie schreibt den ersten bekannten IST-Wert Jahr für Jahr mit der Teuerung fort. Liegt eine Kurve darüber, sind die Einnahmen real gestiegen, darunter haben sie an Kaufkraft verloren. Bis 2025 gilt der Verbraucherpreisindex, ab 2026 eine angenommene Rate von 2,2 % pro Jahr.

Verwendete Inflationsraten anzeigen
JahrRate
2018 1,8 % Verbraucherpreisindex
2019 1,4 % Verbraucherpreisindex
2020 0,5 % Verbraucherpreisindex
2021 3,1 % Verbraucherpreisindex
2022 6,9 % Verbraucherpreisindex
2023 5,9 % Verbraucherpreisindex
2024 2,2 % Verbraucherpreisindex
2025 2,2 % Verbraucherpreisindex
2026 2,2 % Annahme
2027 2,2 % Annahme
2028 2,2 % Annahme